Generalplanung

Als Generalplaner:innen wird derjenigen bezeichnet, der der Auftraggeber:in als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenüber tritt und der sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt. Generalplaner:innen trägen gegenüber der Auftraggeber:in die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen. Ziel ist die Übernahme des kompletten Planungsprozess und die Überwachung der Durchführung eines Projekts.

Das Tätigkeitsfeld umfasst dabei u.a.:
· Konzept- und Entwurfsplanungen
· Genehmigunsplanungen
· Detail- und Ausführungsplanungen
· Kostenplanungen
· Ausschreibungen, Vergaben und Abrechnungen
· Bauleitung vor Ort

Größe und Komplexität von Bauvorhaben führen zunehmend zum Einsatz von Generalplanern.

Dabei werden die Berufserfahrungen von Gibbins Architekten BDA seit 1971 für die Bauherrin genutzt.
Unsere Ziele sind dabei vorrangig:
· Qualitätssicherung
· Sicherung der Baukosten
· Sicherung der Termine